Der Begriff „Bürgerbeteiligung“ bezeichnet die freiwillige und unentgeltliche Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern an den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen und die Möglichkeit, auf Sachentscheidungen Einfluss zu nehmen.
Für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern unterscheidet die OECD drei Stufen staatlicher Entscheidungsfindung:
- Information über anstehende Entscheidungen und deren Grundlagen;
- Beratung anstehender Entscheidungen mit Bürgerinnen und Bürgern;
- Mitentscheidung der Bürgerinnen und Bürger.
Drei inhaltliche Bereiche der politischen Beteiligung an der Demokratie lassen sich unterscheiden:
- Mitbestimmung an repräsentativen Strukturen (z. B. Wahlen),
- Mitbestimmung an direkten Sachfragen (z. B. Volksentscheid),
- partizipative Formen der Beteiligung (z. B. Bürgerdialoge) .
Darüber hinaus gibt es zwei Formen oder Arten der Beteiligung:
- Formal: Darunter fallen gesetzlich geregelte Verfahren der direkten Demokratie (z. B. Wahlen, Bürgerbegehren und Volksentscheide).
- Informell: Damit sind dialogorientierte, beratende und freiere Verfahren gemeint, bei denen sich Bürgerinnen und Bürger zur Meinungsbildung oder Entscheidungsfindung zusammenfinden.
Das Foto zeigt die Übergabe der Unterschriftenlisten im KVR München zur Petition: Grünflächen erhalten © Robert Hölzl